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Vor einigen Tagen konnte man in den Wirtschaftsrubriken der Zeitungen sowie verschiedene Newslettern nachlesen, dass die Möbelhauskette Who’s Perfect einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Es soll eine Sanierung in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.04.2023 wurde die vorläufige Eigenverwaltung bewilligt.
Rechtslage bei nicht ausgeführten Bestellungen
Bei Kunden, deren Bestellung noch nicht ausgeführt ist, führt dies zur Verunsicherung. Was passiert mit ihren Aufträgen? Soweit der Kaufpreis bereits gezahlt wurde, gibt es schlechte Nachrichten. Es handelt sich dann um sogenannte Insolvenzforderungen. Diese können lediglich noch zur Tabelle des Insolvenzgerichts angemeldet werden. In einem normalen Insolvenzverfahren erwartet den Gläubiger lediglich noch eine Quote von wenigen Prozent. Die erwirtschafteten Gelder dienen in erster Linie auch dazu, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. In einer Eigenverwaltung wird üblicherweise einen Insolvenzplan angestrebt, in dem eine höhere Quote angeboten wird. Inwiefern dies möglich sein wird, müssen die Insolvenzberater des Möbelhauses entscheiden. Die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bzw. Eigenverwaltungsverfahrens dürfte auch erst zu Anfang Juli erfolgen.
Bei Kunden, die lediglich einen Teil des Kaufpreises gezahlt haben, handelt es sich um sogenannte beidseitig nicht erfüllte Verträge. Der Insolvenzverwalter bzw. für den Fall, dass auch bei dem Insolvenzverfahren die Eigenverwaltung angeordnet bleibt, das Unternehmen selbst, hat hier gemäß § 103 Insolvenzordnung ein Wahlrecht, das in den Wochen nach Eröffnung des Verfahrens bis zum sogenannten Prüfungstermin ausüben kann. Erst wenn die Erfüllung abgelehnt ist, wird die Anzahlung ebenfalls eine Insolvenzforderung mit der geringen Quotenaussicht. Möglicherweise kann man auch verhandeln, dass die Anzahlung noch einmal geleistet und der Vertrag erfüllt wird.
Dasselbe gilt sinngemäß für Verträge, in denen der Kunde noch gar nichts gezahlt hat. In diesen Fällen können sich die Kunden dann aber darüber freuen, dass sie keinerlei Anzahlung verloren haben.
Bei neuen Verträgen braucht der Eigenverwalter zwar nicht zustimmen, da sie zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören. Man sollte aber besser nicht in Vorkasse gehen und darauf achten, dass der Liefertermin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt.
Who’s Perfect und Finanzierung
Soweit ein bereits geleisteter Kaufpreis über eine Bank finanziert wurde, sollte geprüft werden, inwiefern ein Widerruf nach den Vorschriften über die Verbraucherdarlehensverträge möglich ist. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Widerrufsbelehrungen bei Vertragsschluss sind hoch und haben es in den letzten Jahren ermöglicht, dass viele Verbraucherdarlehensverträge vorzeitig beendet werden konnten. Inwiefern dies im Einzelnen möglich ist, müsste anhand des einzelnen Vertrages überprüft werden. Es gibt aber eine gewisse Tendenz der Rechtsprechung, die Messlatte inzwischen weniger hoch zu legen. Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof am 15.02.2023, IV ZR 353/21 eine Entscheidung im Bereich des Versicherungsrechtes getroffen, die zu Gunsten der Versicherung ausgefallen ist. Geringfügige Beratungsfehler wurden dort nicht als schädlich angesehen.
Dasselbe gilt natürlich sinngemäß für die Insolvenzverfahren anderer Unternehmen. Im Moment liest man ansonsten viel über Einzelhändler wie Kaufhof, Görtz usw. Bei diesen ist es erfreulicherweise ja oft so, dass man als Verbraucher die Ware an der Kasse bezahlt und nicht in Vorleistung getreten ist.
Haben Sie Fragen als Kunde eines insolventen Unternehmens? Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meinem Büro. Auch wenn sie nicht in Wuppertal oder der Nähe wohnen, ist eine Beratung per E-Mail, telefonisch oder Videokonferenz möglich.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
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fax ..: 0202 76988092
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.deIch bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Mai 17, 2023 in der Rubrik Presse - News
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