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Erben leben meist vom Wohnsitz der Erblasser entfernt oder sind zeitlich eingespannt. Nicht selten gibt es in einer Erbengemeinschaft Uneinigkeit über die Verwendung oder Aufteilung der Sachwerte.
Der Umgang mit dem Tod eines Angehörigen fällt schwer. Die Hinterbliebenen und Trauernden sind überwältigt und die Besorgung der Erledigungen bedeutet eine Last. Plötzlich steht man vor der Frage: Was soll mit Möbeln, Antiquitäten, Bildern, Teppichen, Lampen, Silber, Porzellan, Hausrat, Wertgegenständen, Fahrzeug, Wohnung oder Haus geschehen? Dinge, mit denen sich Erinnerungen verbinden, darunter Wertvolles, das für den Verstorbenen bedeutend, lieb und teuer war. Häufig passt der alte Hausstand nicht mehr zu dem Lebensstil der Erben. Aber im guten Angedenken und aus Respekt sollen die Gegenstände nicht durch Entrümplung entsorgt werden, nur weil es an Zeit und geeigneter Hilfestellung mangelt. Einen wertvollen Nachlass möchte der Erbe vielmehr auf würdevolle Weise an Menschen weitergeben, welche diese Gegenstände gut gebrauchen können und zu schätzen wissen. Mitglieder einer Erbengemeinschaft wünschen sich eine gerechte Aufteilung der geerbten Gegenstände. Aber was tun, wenn jeder das wertvolle Bild, aber keiner den Perserteppich haben will? Die Bewertung des Nachlasses durch einen unabhängigen Dritten ermöglicht die gerechte Aufteilung und verhindert langjährige familiäre Auseinandersetzungen.
Diesen Aufgaben widmen sich spezialisierte Unternehmen, um jenseits von Trödel, ebay & Co. eine respektvolle Abwicklung des Nachlasses und der damit verbundenen Problemlösungen anzubieten. Unternehmen wie die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer von DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG können helfen, denn sie sind von ihrer Erfahrung her den angemessenen Umgang mit Wertgegenständen gewohnt. Sie sind keine Entrümpler, sondern arbeiten dafür, aus dem Nachlass das Optimum zu erlösen. Natürlich ist es interessanter, die Gegenstände komplett zu veräußern, denn durch die vorhandenen wertvollen Spitzenstücke steigt auch der Wert der übrigen Dinge. Eine Kunstsammlung beispielsweise erhält erst seine Bedeutung, wenn alle Werke in ihr vereint sind. Das steigert den Wert und damit den Verkaufserlös. Professionelle Hilfestellung ist besonders auch bei Auslandvermögen wichtig, denn hier ist die Realisierung meist kompliziert.
Auch das Firmenerbe stellt die Nachkommen häufig vor ungelöste Fragen. Ungefähr bei 30 % der Unternehmen geschieht Nachfolge ohne Vorsorge. Die ungeplante Nachfolge führt häufig zur Stilllegung oder Insolvenz eines Unternehmens und meistens auch zu lang anhaltenden Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Der Aufbau und die Führung eines Unternehmens stellt ein zentrales Lebenswerk dar und soll in der Regel erhalten bleiben. Wer deshalb als Firmenerbe Unterstützung braucht, kann sich ebenfalls an DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG wenden. Bei Geschäftsführungsaufgabe oder im Erbfall versuchen sie, zunächst eine Interimsleitung und dann einen geeigneten Nachfolger zu finden, andernfalls einen bestmöglichen Unternehmenswert zu realisieren.
Nicht nur für den allein stehenden Trauernden, sondern auch für denjenigen, der im Erbfall voll im Berufsstress steht oder im Ausland wohnt, ist die komplette Erledigung aus einer Hand eine Erleichterung. Eine interessante Idee stellt die Spende der Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Kunstwerke oder der Verkaufserlöse an eine gemeinnützige Stiftung dar. Das hilft Steuern sparen und, was das Wichtigste ist, vermittelt ein gutes Gefühl, etwas Dauerhaftes und Positives bewirkt zu haben.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Herr Eberhard Ostermayer
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschlandfon ..: 0802790809928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.deDEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als ein spezialisierter deutscher Dienstleister für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten deutschlandweit tätig. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.Pressekontakt:
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Frau Dagmar Gold
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Wenn der Erbfall eintritt – was tun mit dem Nachlass?
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am März 7, 2021 in der Rubrik Presse - News
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