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Laut einem Gutachten sind auf dem Videomaterial aus dem Schlachthof in Oldenburg Verstöße gegen tierschutzrechtliche und strafrechtliche Normen zu sehen.
Ein vom Deutschen Tierschutzbüro in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis, dass auf den im September bis Oktober 2018 entstandenen Aufnahmen aus dem Schlachthof Oldenburg regelmäßige Verstöße gegen tierschutzrechtliche und strafrechtliche Normen zu sehen sind. Das von Dr. Karl Fikuart, ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Tierschutz der Bundestierärztekammer, erstellte Gutachten hält fest, dass in allen Bereichen des Schlachtvorgangs – Zutrieb, Betäubung und Entblutung – Fälle von Tierquälerei zu sehen sind. Das Gutachten beruft sich dabei auf Videomaterial, das im November vergangenen Jahres vom Deutschen Tierschutzbüro veröffentlicht wurde. Dem Gutachten folgend zeigt das Material eindeutige und regelmäßige Zuwiderhandlungen, sowohl gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG §17), die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV § 3, 4, 5, 12), als auch Paragraf 13 des Strafgesetzbuches. Die Vergehen gehen sowohl auf die Mitarbeiter des Schlachthofes, als auch auf die anwesenden Mitarbeiter der Veterinärbehörde (§13 StGB) zurück. Das Deutsche Tierschutzbüro sieht das Gutachten als finalen Beweis für die Tierquälerei im Schlachthof und das extreme und strafrechtlich relevante Fehlverhalten der Verantwortlichen und Mitarbeiter des Schlachthofs, sowie der zuständigen Veterinärbehörden. Am 22. März ist das Gutachten auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg eingegangen. „Das Gutachten ist der finale und eindeutige Beweis, dass im Oldenburger Schlachthof systematisch Tierquälerei betrieben wurde und die Betreiber, Mitarbeiter und die Veterinärbehörde dringend zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Wir erwarten jetzt endlich durchgreifende Konsequenzen ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.
Im November 2018 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial, das Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg dokumentiert, der Staatsanwaltschaft Oldenburg, dem zuständigen Veterinäramt Oldenburg und dem Landwirtschaftsministerium in Hannover überreicht. Die Bilder zeigen Fälle von extremen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und Straftaten im angezeigten Schlachthof. Der Schlachthof selbst bestätigte daraufhin im Grunde die Vorwürfe. Die Bildaufnahmen sind mit versteckten Kameras in dem Zeitraum September und Oktober 2018 entstanden und umfassen über 600 Stunden Videomaterial. Kurz darauf hatte das Schlachthof- Unternehmen verkündet, den Betrieb ab sofort ruhen zu lassen und reagierte damit auf den enormen öffentlichen Druck, der durch die Veröffentlichung des Bildmaterials durch das Deutsche Tierschutzbüro entstanden war. Für zusätzliches Aufsehen sorgte, dass auf dem Material auch Amtsveterinäre zu sehen war, was die Stadt Oldenburg auch kurz nach der Veröffentlichung bestätigte. Am 8. Dezember veranstaltete das Deutsche Tierschutzbüro eine Großdemonstration mit über 450 Menschen vor dem Schlachthof und forderte die endgültige Schließung des Betriebes und Konsequenzen für die Verantwortlichen. Trotz der eindeutigen Bilder und dem öffentlichen Druck sind bisher keine Verantwortlichen des Skandals zur Rechenschaft gezogen worden. Stattdessen verzögert sich die Auseinandersetzung durch die zuständigen Behörden immer weiter. Stand heute soll der Schlachthof im Laufe des Jahres 2019 in modernisierter Form wieder in Betrieb genommen werden.
Eine sehr enge Kooperation des Schlachthofs bestand seit 2017 mit der Böseler Goldschmaus GmbH, die selbst zu den größten Betrieben für die Produktion und den Vertrieb von Wurst- und Fleischwaren zählt. Diese bezog ihr Rindfleisch von der Standard-Fleisch GmbH & Co. KG, um es dann weiterzuverbreiten. Laut Unternehmensinternen Informationen und Einträgen im Handelsregister ist Goldschmaus seit spätestens 2018 Mitinhaber und -betreiber der Anlage in Oldenburg. Die Meldung von Goldschmaus, den Schlachthof nicht mehr mit Schlachtungen zu beauftragen, führte vermutlich zur Stilllegung des Betriebs. Viele Handelspartner von Goldschmaus, wie z.B. Frosta, Norma, die Bünting-Gruppe, die Supermarktkette HIT aus Nordrhein-Westfalen, EDEKA, ALDI, Lidl und Norma hatten schockiert auf die Bilder reagiert und noch in der letzten Woche die Zusammenarbeit und Lieferbeziehungen beendet. Auch die Möbelhauskette IKEA, die einen Teil ihrer Hot Dog-Würstchen von Goldschmaus bezog, distanzierte sich nach Bekanntmachung der Geschäftsbeziehungen öffentlich.
Das Gutachten erhalten Sie auf Anfrage.
Weitere Informationen zur Recherche finden Sie unter: www.tierschutzbuero.de/realitaet-schlachthof
Bildmaterial aus dem Schlachthaus auf Anfrage.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
Gubener Straße 47
10243 Berlin
Deutschlandfon ..: 030-27004960
fax ..: 030-270049610
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email : info@tierschutzbuero.deDas Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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Herr Fabian Steinecke
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Gutachten bestätigt Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am März 26, 2019 in der Rubrik Presse - News
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