• Lehrer:innen sind durch den geltenden Beihilfeanspruch in der Lage, zu besonders günstigen Konditionen eine private Krankenversicherung abzuschließen, die zudem zahlreiche Gesundheitsleistungen bieten

    Durch die Kombination des privaten Versicherungsschutzes und der Kostenübernahme durch den zuständigen Beihilfeträger, ist das Preis-Leistungsverhältnis bei dieser Versicherungsvariante für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer besonders gut und häufig die erste Wahl, wenn es um die passende Krankenversicherung geht. Als Dienstherren sind die Bundesländer für die beschäftigten Lehrkräfte fürsorgepflichtig. Durch das besondere Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst zahlen die Länder jedoch nicht den typischen Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen, sondern unterstützen ihre Staatsdiener durch die sogenannte Beihilfe bei der Finanzierung ihrer Gesundheitsversorgung. Da der Anspruch auf Beihilfe von den Lehrerinnen und Lehrern nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden kann, entscheidet sich ein Großteil der verbeamteten Lehrkräfte für diese Versicherungsvariante.

    Berücksichtigungsfähige Familienmitglieder bei Beihilfe und PKV zu geringen Kosten mitversichern

    Die Bundesländer leisten als Dienstherren nicht nur Beihilfe zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung ihrer Lehrkräfte, sondern berücksichtigen dabei auch die Familien ihrer Staatsdiener. Beihilfeberechtigte Familienmitglieder haben Anspruch auf die Rückerstattung von Gesundheitskosten mit einem Beihilfesatz von 70% bzw. 80% und auch für die verbeamtete Lehrkraft selbst gelten höhere Beihilfesätze, je nach Familiensituation. So haben kinderlose Beamte Anspruch auf 50% Leistungen aus der Beihilfe, Beamte mit zwei oder mehr Kindern wird hingegen der höhere 70% Bemessungssatz zugestanden. Hier ist wichtig anzumerken, dass für die Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bremen Ausnahmeregelungen gelten, die zum Teil stark von diesen Zahlen abweichen können. Die Abstufungen bei der Beihilfebemessung machen deutlich, dass die Bundesländer als Dienstherren die Familie fördern und die Familien ihrer verbeamteten Lehrkräfte möglichst gut versorgt sehen möchten. Aus diesem Grund erhalten die Kinder von Beamtinnen und Beamten den höchstmöglichen Beihilfesatz von 80%, wobei sich der Berechtigungsanspruch für Beamtenkinder ähnlich gestaltet wie beim Kindergeldbezug. Neben den Kindern können auch die Ehepartner von Lehrerinnen und Lehrern im öffentlichen Dienst beihilfeberechtig sein. Von der Beihilfe berücksichtigt werden Ehegatten ohne eigenes Einkommen, bzw. Ehepartner, die unter einen bestimmten, vom jeweiligen Bundesland festgelegten Jahreseinkommensgrenze liegen. Berücksichtigungsfähige Ehepartner haben Anspruch auf einen Beihilfesatz von 70%. Durch die hohen Beihilfebemessungssätze ist es für Lehrkräfte und ihre Familien möglich, für jedes Familienmitglied eine private Krankenversicherung mit vergleichsweise niedrigem Versicherungsbeitrag abzuschließen, da hier keine Vollversicherungsverträge nötig sind, sondern nur die noch nicht von der Beihilfe abgedeckten Prozentanteile abgesichert werden müssen.

    Versicherte Gesundheitsleistungen individuell an die eigenen Bedürfnisse und Wünsche anpassen

    In dem sogenannten Restkostenversicherungsvertrag, der zwischen einer beihilfeberechtigten Person und einem privaten Versicherer geschlossen wird, können neben den notwendigen, gesetzlich festgelegten Grundleistungen einer Krankenversicherung je nach Wunsch des Versicherungsnehmers weitere Gesundheitsleistungen und Versorgungsposten aufgenommen werden. Das mögliche Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung geht weit über die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Leistungen hinaus. Ob die gesetzliche oder private Versicherungsvariante für Lehrerinnen und Lehrer und ihre Familien geeigneter ist, muss in jedem Fall einzeln beurteilt werden. Ein solcher Vergleich ist zum Beispiel mithilfe von Online-Portalen wie beamten-infoportal.de möglich, wo auf Grundlage einiger weniger Schlüsseldaten die jeweils möglichen Versicherungskonditionen berechnet werden.

    Durch die Zunahme hochwertiger Gesundheitsleistungen können Lehrerinnen und Lehrer für sich und ihre Familien beispielsweise einen umfangreichen Zahnschutz und damit die hundertprozentige Übernahme von zahnmedizinischen Leistungen vertraglich festlegen. Diese zahnmedizinischen Leistungen umfassen unter anderem kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz-Leistungen und die regelmäßige professionelle Zahnreinigung. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist für die Lehrkräfte außerdem möglich, sich die bestmöglichen stationären Gesundheitsleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu sichern. Neben der freien Arzt- und Klinikwahl können durch einen hochwertigen Versicherungsschutz Chefarztbehandlungen und private Ein- bzw. Zweibettzimmer in Anspruch genommen werden. Je nach vereinbartem Leistungsspektrum übernehmen private Versicherer auch die Kosten für Kuraufenthalten oder stationäre Psychotherapien, wobei anzumerken ist, dass diese Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen häufig nicht übernommen werden. Auch wer sich die Kostenübernahme von alternativen medizinischen Behandlungsmethoden wie der Homöopathie erwartet, ist bei der privaten Krankenversicherung an der richtigen Adresse. Je nach im Versicherungsvertrag festgelegtem Leistungsrahmen übernehmen die privaten Versicherer die Kosten für Behandlungen aus dem Bereich Homöopathie, Chiropraktik und Osteopathie, die von gesetzlichen versicherten Personen in der Regel selbst zu finanzieren sind. Je nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen ist es für Lehrerinnen und Lehrer und ihre Familien so möglich, sich einen perfekt an das Leben angepassten Versicherungsschutz zu sichern.

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    Die vielseitigen Optionen bei der Krankenversicherung für Lehrerinnen und Lehrer: Beihilfe und PKV

    wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am März 10, 2021 in der Rubrik Presse - News
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