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Makler und Konzeptberater sind prädestiniert für den Service Testamentsvollstrecker. Denn sie begleiten zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management und haben das Vertrauern ihrer Kunden
Jedes Jahr hinterlassen Erblasser in Deutschland rund 400 Milliarden Euro. Durch die demographische Entwicklung ist eine weitere Steigerung in den kommenden Jahren zu erwarten. Damit steigt der Bedarf an qualifizierten Testamentsvollstreckern. Gleichzeitig öffnen sich für Makler und Finanzdienstleister neue Umsatzpotenziale.
Besonders die vielen vermögenden Erblasser wünschen, dass eine außenstehende, wirtschaftlich und rechtlich kompetente Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Versterben des Erblassers dessen Willen um- und gegebenenfalls durch. Gerade für vermögende Bestandskunden, Patchworkfamilien oder Selbständige macht ein Testamentsvollstrecker oft hochgradig Sinn, weil komplexe Verhältnisse vorliegen.
Warum Makler und Finanzdienstleister besonders geeignet sind
Zu Bestandskunden besteht seitens der Makler und Finanzdienstleister bereits ein gutes Vertrauensverhältnis. In den Vermögens- und Familienverhältnissen der Bestandskunden kennen sich gute Berater aus. Damit sind sie auf wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers wie beispielsweise die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses besser vorbereitet als so mancher andere.
Besonders empfehlenswert für Konzeptberater
Betreuen Berater Ihre Kunden zudem als Konzeptberater zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management sind sie auch in weitere wichtige Bereiche involviert. Dazu gehören unter anderem Vollmachten, Testament, Verfügungen und Notfall-Ordner. Diese Kenntnisse sind zum Vorteil des Erblassers und der Erbengemeinschaft. Vieles geht schneller und effizienter.
Lukrative Serviceleistung bei guter Qualifikation
Durch das master.class seminar® „(Zertifizierter) Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien“ der JURA DIREKT Akademie erhalten die Teilnehmer relevante Kenntnisse zu Erbrecht und Testamentsvollstreckung. Dazu wichtige Praxiskompetenz über Fallbeispiele. Damit können Sie sicher und erfolgreich tätig werden. Finanziell ist das interessant. Bereits bei einer eher niedrigen Erbmasse von 500.000 Euro liegt die Vergütung nach der Neuen Rheinischen Tabelle bei 12 bis 16-Tausend Euro oder höher, je nach Aufgabenanforderungen.
Das sagen Teilnehmer am master.class seminar Testamentsvollstrecker
Die Teilnehmer kommen in der Absicht ihre Kompetenzen zu erweitern. Aber natürlich auch um neue Geschäftschancen zu entwickeln. „In unserer ganzheitlichen Beratung stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Testament für unsere Kunden sehr wichtig ist“, so Rainer Steinberger, RS Finanz, „die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker bei der JURA DIREKT Akademie ist für unsere Kunden ein erheblicher Mehrwert und wir können professionell auch dieses Thema in der Beratung begleiten.“ Pirmin Bender, GFA Finanz GmbH, stellt fest: „Ich kann es nur jedem empfehlen. Für uns ist Testamentsvollstreckung künftig ein zusätzliches Standbein.“ Hartmut Schaut, Ravensburger Finanz, konstatiert, „Ich bekomme zu diesem Thema immer häufiger Fragen von meinen Kunden gestellt. Der Kurs gibt nun die Sicherheit, das Thema in der Praxis umsetzen zu können.“
Qualität und Reputation: von der AGT* anerkannt
Das Zertifikat zum Seminar wird von der *Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) für eine Zertifizierung als geforderter Theorieteil anerkannt. Sind weitere Kriterien erfüllt können sich die Teilnehmer als „Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)“ bezeichnen und in die www.testamentsvollstreckerliste.de der AGT aufgenommen werden. Das Führen des Titels „Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT“ bzw. „Testamentsvollstrecker AGT“ setzt eine separate Zertifizierung durch die AGT voraus. Mit dem Kurs der JURA DIREKT Akademie ist der Theorieteil erfüllt. Die Teilnehmer können den Titel „Testamentsvollstrecker nach AGT Richtlinien“ führen.
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
JURA DIREKT Akademie GmbH
Herr Jürgen Zirbik
Gutenstetter Str. 8e
90449 Nürnberg
Deutschlandfon ..: 091192785228
web ..: https://www.juradirekt-akademie.com
email : j.zirbik@juradirekt-akademie.comJURA DIREKT Akademie GmbH – sofort mehr Geschäft
Die JURA DIREKT Akademie GmbH ist spezialisiert auf Weiterbildung, die für die Teilnehmer sofort mehr Geschäft bringt. Die Kernzielgruppe sind Unternehmer, Selbständige, Berater, Finanzdienstleister und Makler. Das Motto der Akademie: Weiterbildung weiterdenken. Die Grundkonzeption für Berater: Alleinstellungsmerkmal über das Vorsorgedreieck (finanzielle, rechtliche Vorsorge sowie Notfall-Management), Zielgruppe; Familienverbund.Dafür haben die Gründer Domenico Anic und Jürgen Zirbik ein konzentriertes Angebot von wenigen, hochwertigen master.class seminaren® entwickelt. Qualitätspartner, wie der TÜV Rheinland und die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT), begleiten oder zertifizieren diese aktuell drei Sechstages-Kurse. Außergewöhnlich an den master.class seminaren® sind unter anderem die kostenlose, lebenslange Begleitung der Teilnehmer nach den Kursen, die Mitgliedschaft in einer Erfolgsgemeinschaft und die bedingungslose Geld-zurück-Garantie.
Die JURA DIREKT Akademie GmbH entstand aus der Abteilung Weiterbildung der JURA DIREKT GmbH, Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge und Marktführer im Premiumsegment. Nach einigen Jahren Fortbildungen für die etwa 8500 Kooperationspartner der JURA DIREKT, haben Domenico Anic, Gesellschafter Geschäftsführer der JURA DIREKT, und Akademieleiter Jürgen Zirbik die Akademie als eigenständiges Weiterbildungsinstitut für Berater, Finanzdienstleister und Makler 2019 ausgelagert. Kontakt: Jürgen Zirbik, 0911 – 92 78 52 28
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email : j.zirbik@juradirekt-akademie.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Warum gerade Finanzdienstleister Testamentsvollstreckung anbieten sollten
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Februar 5, 2020 in der Rubrik Presse - News
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