-
Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt.
Insel Rügen. 11.01.2021. Ostseeappartements Rügen Immobilien informiert über aktuelle Gesetzesänderungen
Am 23.12.2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, dann muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.
Sinn und Zweck dieser Neuregelung ist, private Käufer von Wohnimmobilien im Hinblick auf die Kaufnebenkosten zu entlasten, so Ostseeappartements Rügen Immobilien in der neuesten Ausgabe seines Immobilien-Magazins.
Wie aus dem Artikel unter www.immoruegen24.de/blog weiter hervorgeht, hat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ die entsprechenden Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst. Im Kern heißt das: Ab sofort ist es nicht mehr zulässig, die Maklerprovision vollständig auf den Käufer umzulegen, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die gesetzliche Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
Neu im Gesetz ist außerdem, dass ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, nunmehr zwingend der Textform bedarf. Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen also nicht mehr aus, um den Maklervertrag wirksam zu begründen.
Der vollständige Artikel ist hier aufrufbar:
https://www.immoruegen24.de/blog/news/neu-geregelt-bestellerprinzip-bei-maklercourtage.html
Als eigenständiger Geschäftsbereich der Ostseeappartements Rügen, die sich mit der touristischen Vermarktung von Ferienimmobilien beschäftigen, gibt es Ostseeappartements Rügen Immobilien seit November 2012. Kopf des Unternehmens ist Alexander Schulz, Immobilienmakler sowie verbandsgeprüfter und anerkannter Bewertungs-Sachverständiger für Immobilien (DESAG). Informationen und Kontakt unter www.immoruegen24.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG
Herr Alexander Schulz
Granitzer Straße 8
18586 Ostseebad Sellin
Deutschlandfon ..: 038303 – 90 940
fax ..: 038303 – 90 944
web ..: https://www.immoruegen24.de
email : info@oar-immobilien.deDie Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG (OAR) mit Agenturen im Ostseebad Sellin und im Ostseebad Binz vermittelt individuelle Ferienhäuser, Appartements und Ferienwohnungen auf der Insel Rügen.
Als Gast bei OAR buchen Sie keinen Urlaub von der Stange: Die rund 380 und überwiegend in Privatbesitz befindlichen Objekte des Portfolios zeichnen sich durch ihre exklusive Lage und eine hochwertige, individuelle Einrichtung und Ausstattung aus. Alle Unterkünfte können in Bildern und Videos ausführlich online besichtigt und natürlich auch direkt online, per Mail oder am Telefon gebucht werden. Profitieren auch Sie von unserer Expertise seit 2001 – wir heissen Sie HERZLICH WILLKOMMEN zu Ihrem Traumurlaub auf der Insel Rügen!
Auch als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie auf der Insel Rügen sind bei OAR an der richtigen Adresse: Als eigenständiger Geschäftsbereich der Ostseeappartements Rügen gibt es Ostseeappartements Rügen Immobilien seit November 2012. Kopf des Unternehmens ist Alexander Schulz, Immobilienmakler sowie verbandsgeprüfter und anerkannter Bewertungs-Sachverständiger für Immobilien (DESAG).
Pressekontakt:
Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG
Herr Mathias Probst
Granitzer Straße 8
18586 Ostseebad Sellinfon ..: 038303 – 90 940
email : marketing@oar1.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber dieser Content Seite verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen den Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Januar 11, 2021 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 102 x angesehen
Neu geregelt: Bestellerprinzip bei Maklercourtage
suchen auf dieser Content Seite
Content and more
Willkommen auf der Content Seite für Insider-Wissen, Fakten, Neuigkeiten und aktuelle News. Verbreiten Sie Content – werden Sie Blogger auf diesem Portal.
neuer Content auf dieser Seite
- SEO-Agentur: Der strategische Partner für digitale Sichtbarkeit
- Libero Copper kündigt Namensänderung in Copper Giant Resources Corp. an
- Outcrop Silver macht fünfte Entdeckung in 12 Monaten: Guadual liefert 0,90 Meter mit 1.132 g/t Ag und 2,10 g/t Au (1.290 g/t AgÄq)
- „Innere Führung in 55 Essays“ – ein Impulsgeber für moderne Führungskräfte und Selbstführung
- Sierra Madre beginnt mit dem Abbau in Coloso und erweitert den Bergbaubetrieb
- Stardust Solar kündigt strategische Partnerschaft zur Erweiterung von Lagerhaltung und Vertrieb in ganz Nordamerika an
- Erstes Quartal 2025 erwartungsgemäß schwächer als Vorjahresquartal – Umsatz- und EBIT-Prognose für Gesamtjahr bestätigt
- EnWave erhält zweite Abschlagszahlung im Rahmen des Anlagenkaufvertrags mit der Firma Procescir S.A. de C.V. in Mexico für den Ankauf einer 120 kW Radiant Energy Vacuum-Anlage
- Suministros & Alimentos optimieren die Lieferkette in der Lebensmittelindustrie mit ToolsGroup auf dem Gartner(R) Supply Chain Symposium/XPO(TM) 2025
veröffentlichter Content in der Kategorie
Content Seite – Archiv
Sie wollen Online PR betreiben?
Als Informationsquelle sind Blogs prädestiniert. Befindet sich Ihr Content auf dieser Seite? Nein - dann kennen Sie unseren online Presseverteiler nicht.
Content manuell verbreiten kostet viel Zeit. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
Content manuell verbreiten kostet viel Zeit. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.