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First Cobalt meldet Investition in eCobalt-Aktien
TORONTO, ONTARIO – 1. Mai 2019. First Cobalt Corp. (TSX-V: FCC, ASX: FCC, OTCQX: FTSSF) (das Unternehmen – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298892) gibt bekannt, dass das Unternehmen mittels eines privaten Aktienkaufabkommens insgesamt 9.640.500 Stammaktien (Stammaktien) der eCobalt Solutions Inc. (eCobalt) (TSX: ECS) zu einem Preis von 0,375 CAD je Stammaktie erworben hat. Dies entspricht ungefähr 6 % der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien. Die Akquisition repräsentiert First Cobalts gesamte Beteiligung an eCobalt.
Die Stammaktien wurden zu Investitionszwecken erworben und First Cobalt könnte, vorbehaltlich der geltenden Vorschriften, in Zukunft Aktien der eCobalt ohne weitere Ankündigung erwerben oder verkaufen. In Verbindung mit dem privaten Aktienkaufabkommen beabsichtigt das Unternehmen die Ausgabe von 21.265.809 Stammaktien der First Cobalt zu 0,17 CAD. Alle ausgegebenen Stammaktien werden einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag sowie allen notwendigen behördlichen Genehmigungen und der Genehmigung der Börse unterliegen.
Über First Cobalt
First Cobalt ist ein nordamerikanisches Pure-Play-Kobaltunternehmen und Besitzer der einzigen zugelassenen Kobaltraffinerie in Nordamerika. Das Unternehmen überprüft eine Wiederinbetriebnahme der First Cobalt Refinery in Ontario, Kanada, die jährlich 2.000 Tonnen Kobaltsulfat oder metallisches Kobalt produzieren könnte. First Cobalts Hauptkobaltprojekt ist das Kobaltprojekt Iron Creek in Idaho, USA. Dieses Projekt beherbergt geschlussfolgerte Mineralressourcen von 26,9 Millionen Tonnen mit einem Gehalt von 0,11 % Kobaltäquivalent. Das Projekt verfügt ebenfalls über ein alternatives reines Untertageszenario von 4,4 Mio. Tonnen mit einem Gehalt von 0,3 % Kobaltäquivalent.
Für First Cobalt Corp.
Trent Mell
President & Chief Executive OfficerFür weitere Informationen besuchen Sie bitte www.firstcobalt.com oder kontaktieren Sie:
Heather Smiles
Investor Relations
info@firstcobalt.com
Tel.: +1.416.900.3891In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
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Vorsichtshinweis zu Ressourcenschätzungen
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass Mineralressourcen keine wirtschaftlichen Mineralvorräte sind und dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Ressourcen, die keine Mineralvorräte sind, nicht nachgewiesen wurde. Die Schätzung der mineralischen Ressourcen kann wesentlich von geologischen, ökologischen, zulassungs-, rechtlichen, Titel-, gesellschaftspolitischen, Marketing- oder anderen relevanten Fragen beeinflusst werden. Die Schätzung der Mineralressourcen wird in Übereinstimmung mit den „2014 CIM Definition Standards on Mineral Resources and Mineral Reserves“ des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum klassifiziert, die durch Verweis in NI 43-101 aufgenommen wurden. Nach kanadischen Regeln dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien oder Wirtschaftsstudien bilden, mit Ausnahme der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung gemäß NI 43-101. Die Leser werden darauf hingewiesen, nicht davon auszugehen, dass weitere Arbeiten an den genannten Ressourcen zu Mineralvorräten führen, die wirtschaftlich abgebaut werden können. Eine abgeleitete Mineralressource im Sinne des ständigen Ausschusses von CIM ist „der Teil einer Mineralressource, für den Quantität und Qualität oder Qualität auf der Grundlage begrenzter geologischer Nachweise und Probenahmen geschätzt werden. Geologische Beweise reichen aus, um geologische Kontinuität und Güte oder Qualität zu implizieren, aber nicht zu überprüfen. Eine abgeleitete Mineralressource hat ein geringeres Vertrauen als diejenige, die für eine angezeigte Mineralressource gilt, und darf nicht in einen Mineralvorrat umgewandelt werden. Es wird vernünftigerweise erwartet, dass die Mehrheit der abgeleiteten Mineralressourcen bei fortgesetzter Exploration in angezeigte Mineralressourcen umgewandelt werden könnte.“
Vorsichtshinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze und des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Terminologie wie „Pläne“, „erwartet“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „antizipiert“, „glaubt“ oder Variationen solcher Wörter oder Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „möglicherweise“, „könnte“, „würde“, „könnte“, „könnte“, „könnte“, „könnte“, „könnte“ oder „erreicht werden“. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Chancen wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen impliziert sind. Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, sind in der Diskussion und Analyse des Managements und anderen Offenlegungen von Risikofaktoren für First Cobalt dargelegt, die auf SEDAR unter www.sedar.com. veröffentlicht wurden. Obwohl First Cobalt der Ansicht ist, dass die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Aussagen verwendeten Informationen und Annahmen angemessen sind, sollte man sich nicht übermäßig auf diese Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten, und es kann nicht garantiert werden, dass solche Ereignisse in den angegebenen Zeiträumen oder überhaupt eintreten werden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt First Cobalt jegliche Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
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wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Mai 2, 2019 in der Rubrik Presse - News
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