-
Das Bundeskabinett berät heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings.
Wenn junge Menschen ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen, sind heute häufig auch digitale Medien im Spiel: Freizügige Fotos werden mit dem Smartphone aufgenommen und verschickt.
In diesem Kontext berät das Bundeskabinett heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings. Das Versenden und Empfangen von sexuellen Darstellungen entspricht der altersgemäßen Entwicklung junger Menschen und soll daher künftig nicht mehr unter Strafe stehen. Durch Anpassungen des Strafmaßes in Paragraph 184b StGB soll erreicht werden, dass Verfahrenseinstellungen wieder ermöglicht werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Intention des Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen, der mit der 25. Allgemeinen Bemerkung die Vertragsstaaten im März 2021 aufgefordert hat, „von Kindern selbst erstelltes Material mit sexuellem Inhalt, das sie besitzen oder freiwillig teilen und das ausschließlich für ihren eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, nicht zu kriminalisieren“ (1).
Ausdrücklich nicht betroffen von der Änderung des § 184b ist die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die illegal bleibt und weiterhin mit einem hohen Strafmaß belegt ist.
„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist die Novellierung des Strafrechts zu begrüßen“, sagt Üwen Ergün vom KRF (KinderRechteForum), Sprecher des Netzwerks Kinderrechte Deutschland. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld geachtet werden. Dazu gehört heute ein selbstverständlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit Medien, der durch Aufklärung und Kompetenzvermittlung in den Bildungseinrichtungen unterstützt werden muss.“
Laut den Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Süd-West besitzen knapp die Hälfte der sechs- bis 13-jährigen Kinder (45 Prozent der Jungen, 43 Prozent der Mädchen) (2) sowie fast alle Jugendlichen (96 Prozent) zwischen zwölf und 19 Jahren ein Smartphone (3). Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung von Medien und digitalen Angeboten ein selbstverständlicher Teil ihrer Alltagsgestaltung, dazu gehört auch die selbstständige Entwicklung der eigenen sexuellen Orientierung.
Das Netzwerk Kinderrechte ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 109 kinderrechtlich engagierten Organisationen und Verbänden. Das Netzwerk setzt sich für die Umsetzung und Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention sowie für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Netzwerks ein.
Weitere Informationen unter: https://netzwerk-kinderrechte.de/
Weiterführende Informationen – Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen zur Strafrechtsreform: https://kinderrechte.digital/transfer/assets/9339.pdf
Quellen:
(1) https://kinderrechte.digital/hintergrund/index.cfm/topic.280/key.1738, Kap. XII Besondere Schutzmaßnahmen, Abs. 118(2) Feierabend, Sabine et al. (2023): KIM-Studie 2022. Kindheit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis13-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2022/KIM-Studie2022_website_final.pdf Abruf am 28.12.2023
(3) Feierabend, Sabine et al. (2023): JIM-Studie 2023. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis19-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2022/JIM_2023_web_final_kor.pdf Abruf am 28.12.2023
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
Frau Jutta Croll
Steinstr. 13
10119 Berlin
Deutschlandfon ..: –
web ..: https://netzwerk-kinderrechte.de/
email : info@netzwerk-kinderrechte.de.
Pressekontakt:
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
Frau Jutta Croll
Steinstr. 13
10119 Berlinfon ..: –
web ..: https://netzwerk-kinderrechte.de/
email : info@netzwerk-kinderrechte.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber dieser Content Seite verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen den Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Einvernehmliches Sexting junger Menschen nicht kriminalisieren
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Februar 7, 2024 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 31 x angesehen
Einvernehmliches Sexting junger Menschen nicht kriminalisieren
suchen auf dieser Content Seite
Content and more
Willkommen auf der Content Seite für Insider-Wissen, Fakten, Neuigkeiten und aktuelle News. Verbreiten Sie Content – werden Sie Blogger auf diesem Portal.
neuer Content auf dieser Seite
- Entsorgen Sie Elektroschrott in Würzburg mit ProCoReX! Schnell, sicher und umweltfreundlich!
- Greenridge Exploration unterzeichnet verbindliche Arrangement-Vereinbarung über die Übernahme von ALX Resources Corp.
- Innovative Lasertherapie gegen Müdigkeit, Erschöpfung und Leistungsminderung
- Innocan Pharmas LPT-CBD führt bei Hunden zu einer anhaltenden Linderung von Arthroseschmerzen
- Wie KI die Zukunft der Finanzdienstleistungen prägt
- Entsorgen Sie Elektroschrott in Pforzheim mit ProCoReX – schnell und nachhaltig!
- Condé Nast Traveler Readers‘ Choice Awards 2024: The Nautilus Maldives wieder unter Top 5 im Indischen Ozean
- „Oldie-Super-Star 60 + 2024“ – Der Gesangswettbewerb für Senioren hat seinen Sieger
- Der neue Deutschrock von Nayia – Ich vermiss wie es war
veröffentlichter Content in der Kategorie
Content Seite – Archiv
Sie wollen Online PR betreiben?
Als Informationsquelle sind Blogs prädestiniert. Befindet sich Ihr Content auf dieser Seite? Nein - dann kennen Sie unseren online Presseverteiler nicht.
Content manuell verbreiten kostet viel Zeit. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
Content manuell verbreiten kostet viel Zeit. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.