• Verkäufer und Vermieter riskieren ohne gültigen Energieausweis hohe Bußgelder

    Spülmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner – elektronische Großgeräte in Deutschland legen bereits seit vielen Jahren Rechenschaft über ihre Energieverbrauchswerte ab. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 müssen eigentlich auch Immobilien, die verkauft oder vermietet werden sollen, Auskunft geben, was in energetischer Hinsicht auf die neuen Bewohner zukommt. Sascha Rückert, Wiesbadener Immobilienexperte und Geschäftsführer von Rückert Immobilien weiß jedoch aus Erfahrung, dass vor allem private Verkäufer und Vermieter hier noch deutlichen Aufholbedarf haben.

    „Die Energiekosten steigen seit Jahren kontinuierlich und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern“, so Sascha Rückert. „Entsprechend legen Kauf- und Mietinteressenten bei der Auswahl ihres neuen Zuhauses auch immer größeren Wert auf Häuser und Wohnungen, die energetisch auf dem neusten Stand sind oder sie möchten zumindest wissen, welche Kosten sie monatlich für den Energieverbrauch kalkulieren müssen.“ Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 hat der Gesetzgeber den Weg zu mehr Transparenz in diesem Bereich geebnet. Wer eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie kaufen oder mieten möchte, kann nun schon bei der ersten Besichtigung eine Kopie des zugehörigen Energieausweises anfordern und sich informieren. „Immobilienverkäufer und -vermieter sind gesetzlich verpflichtet, pünktlich ein rechtsgültiges Dokument vorzuweisen“, erklärt Sascha Rückert. „Die grundlegenden Energiekennzahlen und -informationen müssen sogar schon in den Inseraten genannt werden.“ Kommen Eigentümer diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie Bußgelder von mehreren tausend Euro.

    Doch welcher Energieausweis ist überhaupt der richtige für die jeweilige Immobilie? Je nach Immobilienart und -baujahr wird ein bedarfs- oder verbrauchsbasierter Energieausweis verlangt. Erfahrene Immobilienmakler wie Sascha Rückert wissen sofort, welches Dokument für die entsprechende Immobilie gebraucht wird – und kümmern sich um die rechtsgültige, pünktliche Erstellung, wenn sie mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt werden. „Laien, die auf eigene Faust Käufer oder Mieter für ihre Immobilie suchen, müssen hier erst intensive Recherche betreiben, nach einem passenden Berater suchen und die nötigen Informationen zusammentragen“, so Sascha Rückert. Auch die Einbindung der Werte in die Immobilienanzeigen stellt Privatverkäufer und -vermieter in der Regel vor große Herausforderungen, ganz zu schweigen von den Vorschriften, wann sie den Energieausweis unaufgefordert vorlegen müssen.

    Das Team von Rückert Immobilien vermittelt seit vielen Jahren erfolgreich Immobilien im Raum Wiesbaden und übernimmt professionell sowie rechtssicher alle damit verbundenen Aufgaben. Nicht nur die Erstellung eines gültige Energieausweises, auch die zielgruppengerechte Vermarktung, das gesamte Besichtigungsmanagement, die Vertragsvorbereitung und vieles mehr werden sorgfältig durchgeführt. „Kauf- und Mietinteressenten erhalten so alle relevanten Informationen und die Immobilie findet schneller die passenden neuen Besitzer“, weiß Sascha Rückert. „Verkäufer und Vermieter profitieren durch unsere Arbeit von maximaler finanzieller sowie rechtlicher Sicherheit, sparen wertvolle Zeit und erzielen den höchstmöglichen Preis.“

    Weitere Informationen zu den Leistungen von Rückert Immobilien wie z.B. zu Haus verkaufen Mainz und Haus verkaufen Taunusstein sind auf https://www.rueckert-immobilien.de erhältlich.

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    Rückert Immobilien
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    Bereits seit 1996 ist Rückert Immobilien in der Wiesbadener Stiftstraße ansässig. Neben Beständigkeit sind Innovationskraft und ein besonders hochwertiges Marketing wichtige Merkmale der Arbeit, um sich mittels verschiedener Alleinstellungsmerkmale von „Hobbymaklern“, aber auch manchen professionellen Mitbewerbern abzusetzen. Eigentümern bietet Rückert Immobilien ein strukturiertes und hocheffizientes Konzept, um das bestmögliche Ergebnis innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erreichen.

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    Ausweispflicht für Immobilien

    wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Februar 11, 2019 in der Rubrik Presse - News
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