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Die Grundsteuer wurde reformiert. Was Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundbesitz zur Reform wissen sollten und was diese 2022 tun müssen, wird hier von erfahrenen Steuerberatern erläutert.
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht bis dato rechtskräftige Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter und -richterinnen entschieden, dass die hierzu gültigen Vorschriften mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar seien. 2019 wurde dementsprechend eine gesetzliche Neuregelung in Form des Grundsteuer-Reformgesetzes geschaffen. Die Folgen dieser Entscheidung schlagen sich 2022 im neuen Grundsteuerreform-Paket nieder, das die Becherer ? Carl ? Scherf und Partner mbB Steuerberater im Folgenden näher erläutern.
Die neue Grundsteuer
Mit der Gesetzesänderung enthält das Bewertungsgesetz einen neuen siebten Abschnitt, welcher explizit die Grundbesitzbewertung für die Grundsteuer beinhaltet. Die bisherigen Feststellungsarten (Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung) werden beibehalten. Die neuen Grundsteuerwerte werden mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Jede Kommune wendet darauf anschließend ihren Hebesatz an.
Bundesmodell oder abweichendes Landesrecht
Die Bundesländer haben parallel zur Gesetzesreform die Möglichkeit erhalten, mit ihrem Landesrecht vom Bundesmodell abzuweichen, wovon einige Länder gebrauch gemacht haben. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden ein eigenes Grundsteuermodell an. Alle restlichen Bundesländer nutzen das Bundesmodell oder weichen, wie das Saarland und Sachsen, nur in Bezug auf die Höhe der Steuermesszahl ab.
Was ist jetzt zu tun?
Egal, in welchem Bundesland: Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zu diesem beim zuständigen Finanzamt einreichen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Grundbesitz liegt. Für die zu machenden Angaben gilt als Stichtag der 01.01.2022. Die Erklärungsabgabe soll grundsätzlich elektronisch erfolgen und kann ab dem 01.07.2022 über das ELSTER-Portal eingereicht werden.
Steuerberatung zur neuen Grundsteuer
Gesetzesänderungen gehen für Betroffene oft mit Unsicherheiten und Fragen einher. Für Eigentümer und Eigentümerinnen mit Klärungsbedarf rund um die neue Grundsteuer sind die Becherer ? Carl ? Scherf und Partner mbB Steuerberater eine optimale Anlaufstelle. Wer sich beraten lassen möchte, findet die Kanzlei an den Standorten Jena, Meiningen, Weimar und Gotha. Per Mail an jena@steuerleicht.de gelingt eine bequeme Kontaktaufnahme.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Becherer ? Carl ? Scherf und Partner mbB Steuerberater
Herr Lutz Scherf
August-Bebel-Straße 9
07743 Jena
Deutschlandfon ..: 03641 / 3526 – 0
web ..: https://www.steuerleicht.de/
email : jena@steuerleicht.de„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Regiohelden GmbH
Herr Alexander Graf
Rotebühlstr. 50
70178 Stuttgartfon ..: 0711 128 501-0
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email : pressemitteilung@regiohelden.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Das ist wichtig zur Reform der Grundsteuer 2022
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am September 22, 2022 in der Rubrik Presse - News
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