-
Entscheidung der Betreuer ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit der betreuten Person. Wann die Impfanordnung eine Verletzung der Betreuungstätigkeit darstellt.
Mit Beginn der Impfungen wächst die Unsicherheit sowohl unter Angehörigen als auch unter Betreuern hinsichtlich der rechtmäßigen Vorgehensweise hinsichtlich der Corona-Impfungen.
Können unter Betreuung stehende Personen, die noch willensmäßig verstehen was eine Impfung ist, selbst entscheiden oder übernehmen das die Betreuer? Betrifft das auch unter Betreuung stehende schwer Demenzkranke, die nicht mehr willensmäßig erfassen, was die Impfung gegen das Corona-Virus bedeutet?
Nach Ansicht des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung ist generell auf die sogenannte Einsichtsfähigkeit der betreuten Person abzustellen, das heißt, dass der Betreute noch Sinn und Zweck der Impfung erfassen können muss.
Ist diese Einsichtsfähigkeit vorhanden, sollte der Betreute selbst entscheiden können. „Allerdings ist auch hier abzuwägen, was für ihn gut ist und warum die Impfung im Einzelfall notwendig ist“, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Stiftung und wissenschaftlicher Leiter der Forschungsinstitute. Hatte die betreute Person die Fähigkeit im Grundsatz die für- und widersprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und auch gegeneinander abzuwägen, konnte sie die Grundbedeutung und Tragweite der Entscheidung erkennen, dann spricht nichts dagegen, dass die Betreuer diese Entscheidung der Betreuten akzeptieren.
Es ist aber auch in diesen Fallkonstellationen zu unterscheiden, ob sich die betreute Person in Heimunterbringung befindet oder im eigenen Zuhause. Wenn Betreute in einem Heim untergebracht sind, wo zum Schutz anderer Heimbewohner die Impfung notwendig ist, wird der Betreuer der Impfung zustimmen. Verantwortliche Angehörige, die gegen das Impfen sind, müssten in diesem Fall veranlassen, dass der Betreute aus dem Heim herausgenommen wird und in eine Unterbringung kommt, in der auch Menschen untergebracht werden können, die nicht geimpft sind.
Ganz anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn die Willensfähigkeit bei der betreuten Person nicht mehr vorhanden ist. In diesen Fällen entscheidet der Betreuer. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass der Betreuer nur im Sinne des Betreuten bzw. in dessen mutmaßlichen Interesse handeln darf. Dem Betreuer wird dabei normalerweise keine Verletzung seiner Betreuungstätigkeit nachzuweisen sein, wenn er eine Impfung anordnet.Seit Wochen erhält das Forschungsinstitut für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung verstärkt Fragen zur Impfpraxis für unter Betreuung stehende Personen. Es melden sich sowohl besorgte Angehörige als auch ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Prof. Dr. Volker Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung seit über 30 Jahren in ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de intensiv mit Rechtsproblemen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwendenPressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber dieser Content Seite verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen den Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Wie können Betreute selbst über ihre Corona-Impfung entscheiden?
wurde veröffentlicht auf dieser Content Seite am Februar 3, 2021 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 57 x angesehen
Wie können Betreute selbst über ihre Corona-Impfung entscheiden?
suchen auf dieser Content Seite
Content and more
Willkommen auf der Content Seite für Insider-Wissen, Fakten, Neuigkeiten und aktuelle News. Verbreiten Sie Content – werden Sie Blogger auf diesem Portal.
neuer Content auf dieser Seite
- Uranpreis explodiert nach Konsolidierung wieder! Die nächste Welle des neuen Superzyklus startet!
- Eine der am schnellsten wachsenden kanadischen Einzelhandelsketten für Gesundheit und Wellness listet Moodrink(TM) von bettermoo(d) in ihren 33 Geschäften im Osten Kanadas
- Die Anwendungsmöglichkeiten für Silber wachsen
- Giant Mining Corp. nimmt den Handel unter dem neuen US-Symbol „BFGFF“ auf
- GOLD-Programm von Hermann Scherer in Mastershausen
- Masterpages: Die Top-Funktionen von Masterpages, die Du kennen musst
- Akamai verbessert mit einer neuen Zero-Trust-Plattform die Sicherheit in Unternehmen
- Webbyfiliate: Revolutioniere dein Affiliate-Marketing!
- Premier American Uranium beginnt mit Handel am OTCQB-Markt
veröffentlichter Content in der Kategorie
Content Seite – Archiv
Sie wollen Online PR betreiben?
Als Informationsquelle sind Blogs prädestiniert. Befindet sich Ihr Content auf dieser Seite? Nein - dann kennen Sie unseren online Presseverteiler nicht.
Content manuell verbreiten kostet viel Zeit. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.
Content manuell verbreiten kostet viel Zeit. Mit einem Klick wird dieser auch auf diesem Portal erscheinen. Testen Sie unseren Presseverteiler kostenlos.